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Schonmaße und Schonzeiten

FischartenSchonmaßeSchonzeiten
Karpfen35keine
Hecht5015.02. - 30.04.
Zander5015.02. - 30.04.
Welskeineskeine
Aal50keine
Schleie2601.05. - 30.06.
Bachforelle2601.10. - 15.04.
Bachsaiblingkeineskeine
Regenbogenforelle2601.10. - 15.04.
Äsche3501.01. - 30.04.

Diese  erweiterte Tabelle gilt nur für den Fang in unseren Vereinsgewässern.
Im Übrigen gelten die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße laut Bay. Fischereigesetz und der  Ausführungsverordnung des Bayerischen Fischergesetzes (AVBayFig)   Link: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-ANL_1
Anmerkung: 
Der Aal hat nur in den Einzugsgebieten Elbe, Rhein und Weser eine Schonzeit.
Der Bachsaibling hat ab sofort kein Schonmaß und keine Schonzeit.

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